Ab 12. August 2026
Gilt seit 12. August 2026 – betrifft Sie bereitsPFAS-Grenzwerte – bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt (relevant bei Barrierebeschichtungen).
Beschränkung von Schwermetallen – Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen max. 100 mg/kg in der Verpackung.
Konformitätserklärung (DoC) + technische Dokumentation – verpflichtende Konformitätsbewertung, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird.
EPR-Registrierung und -Gebühren – in jedem Land, in das Sie verkaufen.
Kennzeichnungsangaben auf der Verpackung – wer die Verpackung hergestellt oder eingeführt hat, idealerweise per QR-Code.